Unterhaltsvorschuss

ab nun gilt sie also – die Ausweitung der Bezugsberechtigung für den sog. Unterhaltsvorschuss.

Während früher Kinder Alleinerziehender, die keinen Unterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil erhielten, maximal 72 Monate, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen hatten, besteht heute bis zum 18. Lebensjahr ohne Beschränkung der Bezugsdauer die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Das notwendige Antragsformular können Mandanten mit Wohnsitz in Bocholt nachfolgend herunterladen, vervollständigen und bei der Stadt Bocholt – Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport, Kaiser-Wilhelm-Straße 77, 46395 Bocholt einreichen.

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Bei allen weiteren Fragen zum Unterhalt, zur Unterhaltsberechnung und zu seiner Geltendmachung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.